Amtsgericht Olpe, 2016-02-03, 22 F 305/15

22 F 305/15Gericht erster Instanz03.02.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Olpe — 22 F 305/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-02-03

Aktenzeichen: 22 F 305/15

ECLI: ECLI:DE:AGOE1:2016:0203.22F305.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Familiengericht

Normen: BGB § 1626a Abs. 2

Tenor

Die elterliche Sorge für das Kind K., geb. am XX.XX.2013 wird den Eltern gemeinsam übertragen.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Der Verfahrenswert wird auf 3.000,00 EUR festgesetzt.

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