22 F 305/15•Amtsgericht Olpe, 2016-02-03, 22 F 305/15
Amtsgericht Olpe, 2016-02-03, 22 F 305/15
22 F 305/15Gericht erster Instanz03.02.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Olpe — 22 F 305/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-02-03
Aktenzeichen: 22 F 305/15
ECLI: ECLI:DE:AGOE1:2016:0203.22F305.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Normen: BGB § 1626a Abs. 2
Tenor
Die elterliche Sorge für das Kind K., geb. am XX.XX.2013 wird den Eltern gemeinsam übertragen.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Der Verfahrenswert wird auf 3.000,00 EUR festgesetzt.
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