25 C 935/08•Amtsgericht Olpe, 2009-06-30, 25 C 935/08
Amtsgericht Olpe, 2009-06-30, 25 C 935/08
25 C 935/08Gericht erster Instanz30.06.2009
Regest
Die Haftung des Bootseigentümers für einen Unfall bei einer Ruderregatta entfällt, wenn die ausgewählte Steuerperson hinreichend erfahren ist. Diese Erfahrung kann auch einer bei einer 12-jährigen vorliegen, wenn sie die Aufgabe ernst nimmt und um fehlerfreie Ausübung bemüht.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Olpe — 25 C 935/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-06-30
Aktenzeichen: 25 C 935/08
ECLI: ECLI:DE:AGOE1:2009:0630.25C935.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Normen: BGB §§ 823, 831
Leitsätze
Die Haftung des Bootseigentümers für einen Unfall bei einer Ruderregatta entfällt, wenn die ausgewählte Steuerperson hinreichend erfahren ist. Diese Erfahrung kann auch einer bei einer 12-jährigen vorliegen, wenn sie die Aufgabe ernst nimmt und um fehlerfreie Ausübung bemüht.
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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