28 Ls-162 Js 348/17-19/18•Amtsgericht Oberhausen, 2019-08-19, 28 Ls-162 Js 348/17-19/18
Amtsgericht Oberhausen, 2019-08-19, 28 Ls-162 Js 348/17-19/18
28 Ls-162 Js 348/17-19/18Gericht erster Instanz19.08.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Oberhausen — 28 Ls-162 Js 348/17-19/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-08-19
Aktenzeichen: 28 Ls-162 Js 348/17-19/18
ECLI: ECLI:DE:AGOB:2019:0819.28LS162JS348.17.1.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Strafabteilung
Tenor
Die Angeklagten sind des gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betruges in 457 Fällen, in 365 Fällen davon tateinheitlich der Urkundenfälschung schuldig.
… wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt,
… wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt.
Einzelstrafen:
… je 9 Monate
… je 6 Monate
Sie tragen die Kosten des Verfahrens.
Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt, § 56 StGB.
Der sichergestellte Betrag in Höhe von 438.020 € wird zugunsten der Agentur für Arbeit eingezogen.
§§ 263 I, III, 267 I, III, 25 II, 52, 53, 73, 73 a, 73 c StGB, 465 StPO.
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