37 C 686/19•Amtsgericht Oberhausen, 2019-07-23, 37 C 686/19
Amtsgericht Oberhausen, 2019-07-23, 37 C 686/19
37 C 686/19Gericht erster Instanz23.07.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Oberhausen — 37 C 686/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-07-23
Aktenzeichen: 37 C 686/19
ECLI: ECLI:DE:AGOB:2019:0723.37C686.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 37. Zivilabteilung
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 146,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.01.2019 Zug um Zug gegen die Übertragung von Schadensersatzansprüche der Klägerin gegen die Firma … GmbH, …, aus der Rechnung … vom 31.10.2018, zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 313 a ZPO abgesehen.
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