37 C 2749/12•Amtsgericht Oberhausen, 2014-01-30, 37 C 2749/12
Amtsgericht Oberhausen, 2014-01-30, 37 C 2749/12
37 C 2749/12Gericht erster Instanz30.01.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Oberhausen — 37 C 2749/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-30
Aktenzeichen: 37 C 2749/12
ECLI: ECLI:DE:AGOB:2014:0130.37C2749.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
hat das Amtsgericht Oberhausen auf die mündliche Verhandlung vom 09.01.2014 durch den Richter xxx
für Recht erkannt:
-
Die Klage wird abgewiesen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
-
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.
- Der Streitwert wird auf 3.965,73 € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.