34 C 94/12•Amtsgericht Oberhausen, 2013-07-09, 34 C 94/12
Amtsgericht Oberhausen, 2013-07-09, 34 C 94/12
34 C 94/12Gericht erster Instanz09.07.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Oberhausen — 34 C 94/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-07-09
Aktenzeichen: 34 C 94/12
ECLI: ECLI:DE:AGOB:2013:0709.34C94.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Tenor
Der Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft G-Straße 228 in Oberhausen vom 01.10.2012 zu TOP 7, wonach im Bereich des Gartentores 2 bis 3 stattliche Findlinge ausgelegt werden, wird für ungültig erklärt.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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