36 C 226/13•Amtsgericht Oberhausen, 2013-06-14, 36 C 226/13
Amtsgericht Oberhausen, 2013-06-14, 36 C 226/13
36 C 226/13Gericht erster Instanz14.06.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Oberhausen — 36 C 226/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-06-14
Aktenzeichen: 36 C 226/13
ECLI: ECLI:DE:AGOB:2013:0614.36C226.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin EUR 710,20 (siebenhundertzehn 20/100 Euro) nebst 5 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 10.10.2012 sowie weitere EUR 120,89 nebst 5 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 21.02.2013 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 1/3 die Beklagten als Gesamtschuldner, zu 2/3 die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Als Sicherheit ist auch die Bürgschaft einer Großbank oder Sparkasse mit Geschäftssitz in Deutschland zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.