22 XIV 5/11•Amtsgericht Oberhausen, 2011-08-25, 22 XIV 5/11
Amtsgericht Oberhausen, 2011-08-25, 22 XIV 5/11
22 XIV 5/11Gericht erster Instanz25.08.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Oberhausen — 22 XIV 5/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-08-25
Aktenzeichen: 22 XIV 5/11
ECLI: ECLI:DE:AGOB:2011:0825.22XIV5.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Tenor
I. Gegen den/die Betroffenen wird die Abschiebehaft (Sicherungshaft) angeordnet.
II. Die Abschiebehaft darf längstens 3 Monate dauern.
III. Die sofortige Wirksamkeit dieser Entscheidung wird angeordnet.
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