34 C 130/10•Amtsgericht Oberhausen, 2011-05-10, 34 C 130/10
Amtsgericht Oberhausen, 2011-05-10, 34 C 130/10
34 C 130/10Gericht erster Instanz10.05.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Oberhausen — 34 C 130/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-05-10
Aktenzeichen: 34 C 130/10
ECLI: ECLI:DE:AGOB:2011:0510.34C130.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Tenor
Die Klage wird ab¬ge¬wie¬sen.
Die Kos¬ten des Rechts¬streits wer¬den dem Klä¬ger auf¬er¬legt.
Das Urteil ist vor¬läu¬fig voll¬streck¬bar.
Der Klä¬ger darf die Voll¬stre¬ckung durch Si¬cher¬heits¬leis¬tung in Höhe von 120 % des auf¬grund des Urteils voll¬streck¬ba¬ren Be¬tra-ges ab¬wen¬den, wenn nicht die Be¬klag¬ten vor der Voll¬stre¬ckung Si¬cher¬heit in Höhe von 120 % des je¬weils zu voll¬stre¬cken¬den Be-tra¬ges leis¬ten.
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