23 OWi 3/11(b)•Amtsgericht Oberhausen, 2011-03-31, 23 OWi 3/11(b)
Amtsgericht Oberhausen, 2011-03-31, 23 OWi 3/11(b)
23 OWi 3/11(b)Gericht erster Instanz31.03.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Oberhausen — 23 OWi 3/11(b) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-03-31
Aktenzeichen: 23 OWi 3/11(b)
ECLI: ECLI:DE:AGOB:2011:0331.23OWI3.11B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Tenor
Der Kostenbescheid der Stadt Oberhausen vom 02.11.2010 dahingehend abgeändert, dass die Staatskasse – Stadt Oberhausen – ebenfalls die notwendigen Auslagen der Antragstellerin trägt.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Antragstellerin trägt die Verwaltungsbehörde.
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