Amtsgericht Oberhausen, 2004-04-28, 31 C 3176/03

31 C 3176/03Gericht erster Instanz28.04.2004

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Oberhausen — 31 C 3176/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-04-28

Aktenzeichen: 31 C 3176/03

ECLI: ECLI:DE:AGOB:2004:0428.31C3176.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Abteilung des Amtsgerichts

Tenor

hat das Amtsgericht Oberhausen

auf die mündliche Verhandlung vom 7. April 2004

durch den Richter am Amtsgericht xxxxxxx

für R e c h t erkannt:

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

  3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die

Zwangsvollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von

110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagten vor

der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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