Amtsgericht Neuss, 2025-10-02, 64 M 1156/25

64 M 1156/25Gericht erster Instanz02.10.2025

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Neuss — 64 M 1156/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-10-02

Aktenzeichen: 64 M 1156/25

ECLI: ECLI:DE:AGNE:2025:1002.64M1156.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 64 M 1156/25

Tenor

Auf die Erinnerung des Gläubigers wird der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts Neuss vom 26.06.2025 abgeändert und die Anordnung aufgehoben, dass die Pfändung auch wegen der Kosten für die Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Schuldner und den Drittschuldner erfolgt.

Der Schuldner trägt die Kosten des Erinnerungsverfahrens.

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