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82 C 2493/23•Amtsgericht Neuss, 2025-02-12, 82 C 2493/23
82 C 2493/23Gericht erster Instanz12.02.2025
Entscheidungsdatum: 2025-02-12
Aktenzeichen: 82 C 2493/23
ECLI: ECLI:DE:AGNE:2025:0212.82C2493.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 82 C 2493/23
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Beschluss :Der Streitwert wird auf N0€ festgesetzt.
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