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63 M 1784/24•Amtsgericht Neuss, 2025-02-05, 63 M 1784/24
63 M 1784/24Gericht erster Instanz05.02.2025
Entscheidungsdatum: 2025-02-05
Aktenzeichen: 63 M 1784/24
ECLI: ECLI:DE:AGNE:2025:0205.63M1784.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 63 M
In der Zwangsvollstreckungssache
wird der pfändungsfreie Betrag des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses des hiesigen Amtsgerichts vom 28.11.2024 (Geschäftsnummer: 63 M 1784/24) aufgrund des Antrags des Gläubigers vom 23.12.2024 ab dem Monat Januar 2025 auf
1.053,75 €
festgesetzt.
Dieser unpfändbare Betrag ist gültig für das pfändbare Arbeitseinkommen und für das Guthaben auf dem Pfändungsschutzkonto.
Die Wirkungen des Beschlusses werden von der Rechtskraft abhängig gemacht.
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