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5 Ds 395/23 (40 Js 3395/23)•Amtsgericht Neuss, 2024-06-26, 5 Ds 395/23 (40 Js 3395/23)
5 Ds 395/23 (40 Js 3395/23)Gericht erster Instanz26.06.2024
Entscheidungsdatum: 2024-06-26
Aktenzeichen: 5 Ds 395/23 (40 Js 3395/23)
ECLI: ECLI:DE:AGNE:2024:0626.5DS395.23.40JS339.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5 Ds
Der Angeklagte wird wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt.
Die Verbüßung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Die Verwaltungsbehörde darf vor Ablauf von 5 Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilen.
Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen zu tragen.
Die notwendigen Auslagen der Nebenklage trägt der Angeklagte.
Angewendete Vorschriften: – §§ 316 Abs. 1, Abs. 2, 52, 69a StGB, § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG –
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