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70 C 1963/22•Amtsgericht Neuss, 2023-02-02, 70 C 1963/22
70 C 1963/22Gericht erster Instanz02.02.2023
Entscheidungsdatum: 2023-02-02
Aktenzeichen: 70 C 1963/22
ECLI: ECLI:DE:AGNE:2023:0202.70C1963.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 70 C
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des o.g. Betrages leisten.
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