projekte
94 C 812/21•Amtsgericht Neuss, 2021-10-01, 94 C 812/21
94 C 812/21Gericht erster Instanz01.10.2021
Entscheidungsdatum: 2021-10-01
Aktenzeichen: 94 C 812/21
ECLI: ECLI:DE:AGNE:2021:1001.94C812.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: AG Neuss
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.