Amtsgericht Neuss, 2021-10-01, 94 C 812/21

94 C 812/21Gericht erster Instanz01.10.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Neuss — 94 C 812/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-10-01

Aktenzeichen: 94 C 812/21

ECLI: ECLI:DE:AGNE:2021:1001.94C812.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: AG Neuss

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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