Amtsgericht Neuss, 2020-01-21, 63 M 34/20

63 M 34/20Gericht erster Instanz21.01.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Neuss — 63 M 34/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-01-21

Aktenzeichen: 63 M 34/20

ECLI: ECLI:DE:AGNE:2020:0121.63M34.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 63 M

Tenor

Auf die Erinnerung der Gläubigerin vom 27.12.2019 wird der Gerichtsvollzieher angewiesen, die Einholung von Drittauskünften bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung und dem Bundeszentralamt für Steuern nicht mit der Begründung zu verweigern, die Gläubigerin habe das Verfahren nach § 802I ZPO nicht zeitnah nach Durchführung des Verfahrens zur Abgabe der Vermögensauskunft fortgeführt.

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