94 C 3252/15•Amtsgericht Neuss, 2016-12-02, 94 C 3252/15
Amtsgericht Neuss, 2016-12-02, 94 C 3252/15
94 C 3252/15Gericht erster Instanz02.12.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Neuss — 94 C 3252/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-12-02
Aktenzeichen: 94 C 3252/15
ECLI: ECLI:DE:AGNE:2016:1202.94C3252.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 80. Abteilung des Amtsgerichts
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der klagenden Partei auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger hat das Gericht gestattet, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.
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