Amtsgericht Neuss, 2015-11-25, 80 C 2335/15

80 C 2335/15Gericht erster Instanz25.11.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Neuss — 80 C 2335/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-11-25

Aktenzeichen: 80 C 2335/15

ECLI: ECLI:DE:AGNE:2015:1125.80C2335.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 80 C

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die von ihnen innegehaltene Wohnung im Hause M. str. 2 in O. , 1. OG links gelegene Wohnung, bestehend aus 3 Räumen, Küche, Diele, Bad sowie den dazugehörigen Kellerraum mit der Nr. 15 zu räumen und an die Klägerin herauszugeben.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, es sei denn, die Klägerin leistet vor Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit.

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