80 C 2335/15•Amtsgericht Neuss, 2015-11-25, 80 C 2335/15
Amtsgericht Neuss, 2015-11-25, 80 C 2335/15
80 C 2335/15Gericht erster Instanz25.11.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Neuss — 80 C 2335/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-11-25
Aktenzeichen: 80 C 2335/15
ECLI: ECLI:DE:AGNE:2015:1125.80C2335.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 80 C
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die von ihnen innegehaltene Wohnung im Hause M. str. 2 in O. , 1. OG links gelegene Wohnung, bestehend aus 3 Räumen, Küche, Diele, Bad sowie den dazugehörigen Kellerraum mit der Nr. 15 zu räumen und an die Klägerin herauszugeben.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, es sei denn, die Klägerin leistet vor Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit.
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