101 C 4127/12•Amtsgericht Neuss, 2013-07-03, 101 C 4127/12
Amtsgericht Neuss, 2013-07-03, 101 C 4127/12
101 C 4127/12Gericht erster Instanz03.07.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Neuss — 101 C 4127/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-07-03
Aktenzeichen: 101 C 4127/12
ECLI: ECLI:DE:AGNE:2013:0703.101C4127.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 101. Zivilabteilung
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 212,50 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.02.2013 zu zahlen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 40,22 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.02.2012 für außergerichtliche Anwaltstätigkeit zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 2/3 und die Beklagten 1/3 als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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