Amtsgericht Neuss, 2013-07-03, 101 C 4127/12

101 C 4127/12Gericht erster Instanz03.07.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Neuss — 101 C 4127/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-07-03

Aktenzeichen: 101 C 4127/12

ECLI: ECLI:DE:AGNE:2013:0703.101C4127.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 101. Zivilabteilung

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 212,50 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.02.2013 zu zahlen.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 40,22 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.02.2012 für außergerichtliche Anwaltstätigkeit zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 2/3 und die Beklagten 1/3 als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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