Amtsgericht Neuss, 2013-03-28, 92 C 4945/12

92 C 4945/12Gericht erster Instanz28.03.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Neuss — 92 C 4945/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-03-28

Aktenzeichen: 92 C 4945/12

ECLI: ECLI:DE:AGNE:2013:0328.92C4945.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 92. Zivilabteilung

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 46,41€ nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.

  2. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

  3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

  4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.