Amtsgericht Neuss, 2013-03-14, 85 C 1447/11

85 C 1447/11Gericht erster Instanz14.03.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Neuss — 85 C 1447/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-03-14

Aktenzeichen: 85 C 1447/11

ECLI: ECLI:DE:AGNE:2013:0314.85C1447.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 85. Zivilabteilung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte 410,55 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.9.2011 zu bezahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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