91 C 3589/12•Amtsgericht Neuss, 2012-12-19, 91 C 3589/12
Amtsgericht Neuss, 2012-12-19, 91 C 3589/12
91 C 3589/12Gericht erster Instanz19.12.2012
Regest
Ein Bereicherungsanspruch auf Rückzahlung der auf eine unwirksame Jahresabrechung entrichteter Hausgelder ist nicht schon durch das Wirtschaftswesen der Wohnungseigentümergemeinschaft ausgeschlossen.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Neuss — 91 C 3589/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-12-19
Aktenzeichen: 91 C 3589/12
ECLI: ECLI:DE:AGNE:2012:1219.91C3589.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 91. Zivilabteilung
Normen: § 812 Abs. 1 BGB; § 28 WEG
Leitsätze
Ein Bereicherungsanspruch auf Rückzahlung der auf eine unwirksame Jahresabrechung entrichteter Hausgelder ist nicht schon durch das Wirtschaftswesen der Wohnungseigentümergemeinschaft ausgeschlossen.
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 15.954,26 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.6.2012 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt von den Kosten des Rechtsstreits 70% und der Kläger 30%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120% des vollstreckbaren Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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