84 C 590/12•Amtsgericht Neuss, 2012-12-06, 84 C 590/12
Amtsgericht Neuss, 2012-12-06, 84 C 590/12
84 C 590/12Gericht erster Instanz06.12.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Neuss — 84 C 590/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-12-06
Aktenzeichen: 84 C 590/12
ECLI: ECLI:DE:AGNE:2012:1206.84C590.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 84. Zivilabteilung
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die gegen ihn gerichtete Vollstreckung gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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