Amtsgericht Neuss, 2012-10-30, 46 F 187/12

46 F 187/12Gericht erster Instanz30.10.2012

Regest

Ein volljähriges Kind hat während eines freiwilligen sozialen Jahres beim Roten Kreuz, das als Orientierungsphase für ein beabsichtigtes Mediinstudium dient, Anspruch auf Ausbildungsunterhalt.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Neuss — 46 F 187/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-10-30

Aktenzeichen: 46 F 187/12

ECLI: ECLI:DE:AGNE:2012:1030.46F187.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 46. Familienabteilung

Normen: BGB §§ 1602, 1610

Leitsätze

Ein volljähriges Kind hat während eines freiwilligen sozialen Jahres beim Roten Kreuz, das als Orientierungsphase für ein beabsichtigtes Mediinstudium dient, Anspruch auf Ausbildungsunterhalt.

Tenor

Der Antragsgegner wird verpflichtet, an den Antragsteller für die Zeit vom 01.09.2011 bis zum 30.09.2012 1.365,00 Euro Unterhalt zu zahlen.

Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.

Von den Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller 19 %, der Antragsgegner 81 %.

Die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses wird angeordnet.

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