Amtsgericht Neuss, 2011-09-02, 84 C 3029/11

84 C 3029/11Gericht erster Instanz02.09.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Neuss — 84 C 3029/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-09-02

Aktenzeichen: 84 C 3029/11

ECLI: ECLI:DE:AGNE:2011:0902.84C3029.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 84. Abteilung

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 392,01 € nebst Zinsen in Höhe

von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.11.2010 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtlich entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 36,40 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.11.2010 zu bezahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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