84 C 3029/11•Amtsgericht Neuss, 2011-09-02, 84 C 3029/11
Amtsgericht Neuss, 2011-09-02, 84 C 3029/11
84 C 3029/11Gericht erster Instanz02.09.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Neuss — 84 C 3029/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-09-02
Aktenzeichen: 84 C 3029/11
ECLI: ECLI:DE:AGNE:2011:0902.84C3029.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 84. Abteilung
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 392,01 € nebst Zinsen in Höhe
von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.11.2010 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtlich entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 36,40 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.11.2010 zu bezahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.