78 C 1141/09•Amtsgericht Neuss, 2011-08-08, 78 C 1141/09
Amtsgericht Neuss, 2011-08-08, 78 C 1141/09
78 C 1141/09Gericht erster Instanz08.08.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Neuss — 78 C 1141/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-08-08
Aktenzeichen: 78 C 1141/09
ECLI: ECLI:DE:AGNE:2011:0808.78C1141.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 78. Abteilung
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.106,18 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 01.02.2009 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 42% und die Beklag-te zu 58%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstre-ckenden Betrages leistet.
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