Amtsgericht Neuss, 2011-08-08, 78 C 1141/09

78 C 1141/09Gericht erster Instanz08.08.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Neuss — 78 C 1141/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-08-08

Aktenzeichen: 78 C 1141/09

ECLI: ECLI:DE:AGNE:2011:0808.78C1141.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 78. Abteilung

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.106,18 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 01.02.2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 42% und die Beklag-te zu 58%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstre-ckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.