101 C 242/08•Amtsgericht Neuss, 2009-03-27, 101 C 242/08
Amtsgericht Neuss, 2009-03-27, 101 C 242/08
101 C 242/08Gericht erster Instanz27.03.2009
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Neuss — 101 C 242/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-03-27
Aktenzeichen: 101 C 242/08
ECLI: ECLI:DE:AGNE:2009:0327.101C242.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: durch den Richter am Amtsgericht
Tenor
- Die auf der Wohnungseigentümerversammlung vom 15. Oktober 2008 zu den
Tagesordnungspunkten
TOP 2 - Bestellung eines Verwalters, Miteigentümer
bewirbt sich um dieses Amt -
und
TOP 4 - Wahl eines Zustellungsbevollmächtigten,
Herr bewirbt sich für dieses Amt -
gefassten Beschlüsse werden für ungültig erklärt.
-
Die Beklagten werden verpflichtet, der Bestellung der Firma , für einen Bestellungszeitraum von drei Jahren zur Verwalterin der Wohnungseigentümergemeinschaft zu einer monatlichen Verwaltergrundvergütung je Sondereigentumseinheit in Höhe von 21,50 EUR zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe, zuzustimmen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten auferlegt.
-
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicher-heitsleistung in Höhe von 1.100 EUR abzuwenden, wenn nicht die Kläger vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leisten.
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