Amtsgericht Neuss, 2009-03-27, 101 C 242/08

101 C 242/08Gericht erster Instanz27.03.2009

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Neuss — 101 C 242/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-03-27

Aktenzeichen: 101 C 242/08

ECLI: ECLI:DE:AGNE:2009:0327.101C242.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: durch den Richter am Amtsgericht

Tenor

  1. Die auf der Wohnungseigentümerversammlung vom 15. Oktober 2008 zu den

Tagesordnungspunkten

TOP 2 - Bestellung eines Verwalters, Miteigentümer

bewirbt sich um dieses Amt -

und

TOP 4 - Wahl eines Zustellungsbevollmächtigten,

Herr bewirbt sich für dieses Amt -

gefassten Beschlüsse werden für ungültig erklärt.

  1. Die Beklagten werden verpflichtet, der Bestellung der Firma , für einen Bestellungszeitraum von drei Jahren zur Verwalterin der Wohnungseigentümergemeinschaft zu einer monatlichen Verwaltergrundvergütung je Sondereigentumseinheit in Höhe von 21,50 EUR zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe, zuzustimmen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten auferlegt.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicher-heitsleistung in Höhe von 1.100 EUR abzuwenden, wenn nicht die Kläger vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leisten.

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