84 C 4801/07•Amtsgericht Neuss, 2008-09-19, 84 C 4801/07
Amtsgericht Neuss, 2008-09-19, 84 C 4801/07
84 C 4801/07Gericht erster Instanz19.09.2008
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Neuss — 84 C 4801/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-09-19
Aktenzeichen: 84 C 4801/07
ECLI: ECLI:DE:AGNE:2008:0919.84C4801.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: durch den Richter
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 1.456,00 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 11.09.2007, sowie einen Betrag in Höhe von 229,55 € nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.11.2007 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 93 % und der Kläger zu 7 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung wegen der Kosten abzuwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages, soweit nicht die Beklagte zuvor Sicherheit leistet in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages.
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