87 C 397/08•Amtsgericht Neuss, 2008-07-01, 87 C 397/08
Amtsgericht Neuss, 2008-07-01, 87 C 397/08
87 C 397/08Gericht erster Instanz01.07.2008
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Neuss — 87 C 397/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-07-01
Aktenzeichen: 87 C 397/08
ECLI: ECLI:DE:AGNE:2008:0701.87C397.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 87. Abteilung
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.142,40 € nebst Zin-sen in Höhe von 4 % seit dem 14.07.2007 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Voll-streckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung oder Hinterle-gung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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