101 C 17/08•Amtsgericht Neuss, 2008-04-25, 101 C 17/08
Amtsgericht Neuss, 2008-04-25, 101 C 17/08
101 C 17/08Gericht erster Instanz25.04.2008
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Neuss — 101 C 17/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-04-25
Aktenzeichen: 101 C 17/08
ECLI: ECLI:DE:AGNE:2008:0425.101C17.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 101. Abteilung
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 440,00 € abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leisten.
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