Amtsgericht Neuss, 2008-04-25, 101 C 17/08

101 C 17/08Gericht erster Instanz25.04.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Neuss — 101 C 17/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-04-25

Aktenzeichen: 101 C 17/08

ECLI: ECLI:DE:AGNE:2008:0425.101C17.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 101. Abteilung

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 440,00 € abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leisten.

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