Amtsgericht Neuss, 2007-05-03, 75 C 4990/06

75 C 4990/06Gericht erster Instanz03.05.2007

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Neuss — 75 C 4990/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-05-03

Aktenzeichen: 75 C 4990/06

ECLI: ECLI:DE:AGNE:2007:0503.75C4990.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: durch den Richter

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages verlangen.

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