32 K 16/03•Amtsgericht Neuss, 2006-09-05, 32 K 16/03
Amtsgericht Neuss, 2006-09-05, 32 K 16/03
32 K 16/03Gericht erster Instanz05.09.2006
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Neuss — 32 K 16/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-09-05
Aktenzeichen: 32 K 16/03
ECLI: ECLI:DE:AGNE:2006:0905.32K16.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: durch die Rechtspflegerin
Tenor
blieb im Versteigerungstermin am 12.07.2006 Meistbietender:
......
Das vorbezeichnete Versteigerungsobjekt wird daher dem Meistbietenden für den durch Zahlung zu berichtigenden Betrag von 187.000,00 € (in Buchstaben: einhun-dertsiebenundachtzigtausend Euro) unter folgenden Bedingungen zugeschlagen:
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Es bleibt kein Recht bestehen.
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Der durch Zahlung zu berichtigende Betrag des Meistgebots abzüglich der geleis-teten Sicherheit in Höhe von 22.500,00 € ist von heute an mit 4 % zu verzinsen und mit diesen Zinsen bis zum Verteilungstermin an das Gericht zu zahlen.
Soweit das Meistgebot im Verteilungstermin nicht entrichtet wird, sind Verzugs-zinsen gemäß § 288 Abs. 1 BGB in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Ba-siszinssatz zu zahlen.
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Die Kosten dieses Beschlusses fallen dem Ersteher zur Last.
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Im übrigen gelten die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen.
Zugleich wird der Antrag des Schuldners auf Gewährung von Vollstreckungsschutz gemäß § 765a ZPO kostenpflichtig zurückgewiesen.
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