18 OWi 51 Js 198/05 -82/05•Amtsgericht Neuss, 2006-01-26, 18 OWi 51 Js 198/05 -82/05
Amtsgericht Neuss, 2006-01-26, 18 OWi 51 Js 198/05 -82/05
18 OWi 51 Js 198/05 -82/05Gericht erster Instanz26.01.2006
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Neuss — 18 OWi 51 Js 198/05 -82/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-01-26
Aktenzeichen: 18 OWi 51 Js 198/05 -82/05
ECLI: ECLI:DE:AGNE:2006:0126.18OWI51JS198.05.8.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richter
Tenor
w e g e n Ordnungswidrigkeit
wird das Verfahren wegen Eintritts der Verfolgungsverjährung eingestellt.
Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen
Auslagen des Betroffenen.
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