79 C 4084/02•Amtsgericht Neuss, 2005-05-25, 79 C 4084/02
Amtsgericht Neuss, 2005-05-25, 79 C 4084/02
79 C 4084/02Gericht erster Instanz25.05.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Neuss — 79 C 4084/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-05-25
Aktenzeichen: 79 C 4084/02
ECLI: ECLI:DE:AGNE:2005:0525.79C4084.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.249,47 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.6.2002 sowie 10 EUR vorgerichtliche Kosten zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 64 % und der Kläger zu 36 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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