75 C 3017/03•Amtsgericht Neuss, 2004-02-13, 75 C 3017/03
Amtsgericht Neuss, 2004-02-13, 75 C 3017/03
75 C 3017/03Gericht erster Instanz13.02.2004
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Neuss — 75 C 3017/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-02-13
Aktenzeichen: 75 C 3017/03
ECLI: ECLI:DE:AGNE:2004:0213.75C3017.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, der Erhöhung der Nettomiete für die von ihnen gemietete Wohnung im Hause der Klägerin, F2, ####2 Z1, im 1. Obergeschoss (rechts gelegen) ab dem
- Mai 2003 von bisher 485,73 EUR um 46,77 EUR auf 532,50 EUR monatlich zuzustimmen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 35 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 65 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch eine Sicherheitsleistung in Höhe von 900,- EUR abwenden, wenn nicht die Beklagten als Gesamtschuldner vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leisten. Die Beklagten können die Vollstreckung durch eine Sicherheitsleistung in 500,- EUR abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet. Die Sicherheitsleistung kann jeweils auch durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft einer Bank oder Sparkasse mit Sitz in der Europäischen Union erbracht werden.
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