Amtsgericht Neuss, 2002-01-16, 80/35 C 1578/01

80/35 C 1578/01Gericht erster Instanz16.01.2002

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Neuss — 80/35 C 1578/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-01-16

Aktenzeichen: 80/35 C 1578/01

ECLI: ECLI:DE:AGNE:2002:0116.80.35C1578.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 400,00 Euro abwenden, es sei denn, der Beklagte leistet vor Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit.

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