80/35 C 1578/01•Amtsgericht Neuss, 2002-01-16, 80/35 C 1578/01
Amtsgericht Neuss, 2002-01-16, 80/35 C 1578/01
80/35 C 1578/01Gericht erster Instanz16.01.2002
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Neuss — 80/35 C 1578/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-01-16
Aktenzeichen: 80/35 C 1578/01
ECLI: ECLI:DE:AGNE:2002:0116.80.35C1578.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 400,00 Euro abwenden, es sei denn, der Beklagte leistet vor Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit.
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