Amtsgericht Neuss, 2001-05-23, 42 C 1488/01

42 C 1488/01Gericht erster Instanz23.05.2001

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Neuss — 42 C 1488/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-05-23

Aktenzeichen: 42 C 1488/01

ECLI: ECLI:DE:AGNE:2001:0523.42C1488.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 442,25 DM nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskont-satzüberleitungsgesetzes seit dem 19.10.2000 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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