75/30 C 3156/98•Amtsgericht Neuss, 1999-01-06, 75/30 C 3156/98
Amtsgericht Neuss, 1999-01-06, 75/30 C 3156/98
75/30 C 3156/98Gericht erster Instanz06.01.1999
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Neuss — 75/30 C 3156/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-01-06
Aktenzeichen: 75/30 C 3156/98
ECLI: ECLI:DE:AGNE:1999:0106.75.30C3156.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: durch den Richter
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage hin wird der Kläger verurteilt, an die Beklagte 3.036,14 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 22.10.1998 zu zahlen.
Im übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.500,00 DM, die auch in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer Deutschen Großbank oder Sparkasse erbracht werden kann, vorläufig vollstreckbar.
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