Amtsgericht Neuss, 1997-07-30, 42 C 168/97

42 C 168/97Gericht erster Instanz30.07.1997

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Neuss — 42 C 168/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-07-30

Aktenzeichen: 42 C 168/97

ECLI: ECLI:DE:AGNE:1997:0730.42C168.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 42. Zivilabteilung

Tenor

  • 1 Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin DM 1.168,00 nebst 4% Zinsen

seit dem 09.11.1996 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

  • 2 Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
  • 3 Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von

DM 1.760,00, die auch in Form einer selbstshuldnerischen Bürgschaft

einer deutschen Großbank oder Sparkasse erbracht werden kann,

abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in

gleicher Höhe leistet

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