Amtsgericht Neuss, 1994-06-10, 36 C 402/93

36 C 402/93Gericht erster Instanz10.06.1994

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Neuss — 36 C 402/93 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-06-10

Aktenzeichen: 36 C 402/93

ECLI: ECLI:DE:AGNE:1994:0610.36C402.93.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter am Amtsgericht

Tenor

Die von der Beklagten für das Abrechnungsjahr 1993 zu zahlenden Vorauszahlungen auf die Betriebskosten werden auf monatlich 100,00 DM festgesetzt.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 2/3, der Kläger zu 1/3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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