36 C 402/93•Amtsgericht Neuss, 1994-06-10, 36 C 402/93
Amtsgericht Neuss, 1994-06-10, 36 C 402/93
36 C 402/93Gericht erster Instanz10.06.1994
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Neuss — 36 C 402/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-06-10
Aktenzeichen: 36 C 402/93
ECLI: ECLI:DE:AGNE:1994:0610.36C402.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Tenor
Die von der Beklagten für das Abrechnungsjahr 1993 zu zahlenden Vorauszahlungen auf die Betriebskosten werden auf monatlich 100,00 DM festgesetzt.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 2/3, der Kläger zu 1/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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