Amtsgericht Münster, 2023-04-18, 60 C 736/23

60 C 736/23Gericht erster Instanz18.04.2023

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Münster — 60 C 736/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-04-18

Aktenzeichen: 60 C 736/23

ECLI: ECLI:DE:AGMS:2023:0418.60C736.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht

Tenor

Der Antragsgegnerin wird bis zu einer Entscheidung im Verfahren der Hauptsache untersagt, weiterhin zu versuchen, eine Jahresgebühr für ein „Prime-Abo“ i.H.v. 84,99 Euro dem Kreditkartenkonto des Antragsstellers mit der Endung ****1611 zu belasten.

Der Antragsgegnerin wird im Fall der Zuwiderhandlung angedroht:

  • die Festsetzung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,00 EUR ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, die Anordnung von Ordnungshaft

oder

  • die Anordnung unmittelbarer Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten, bei mehreren oder wiederholten Zuwiderhandlungen bis zu insgesamt zwei Jahren.

Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.

Der Verfahrenswert wird auf bis 600,00 EUR festgesetzt.

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