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10 M 5031/22•Amtsgericht Münster, 2022-11-30, 10 M 5031/22
10 M 5031/22Gericht erster Instanz30.11.2022
Entscheidungsdatum: 2022-11-30
Aktenzeichen: 10 M 5031/22
ECLI: ECLI:DE:AGMS:2022:1130.10M5031.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht
Auf die Erinnerung der Gläubigerin vom 00.00.0000 wird der Gerichtsvollzieher I. angewiesen, den Zwangsvollstreckungsauftrag vom 00.00.0000 zur Abnahme der Vermögensauskunft sowie Einholung von Drittauskünften zur Vollstreckung eines Teils der Hauptforderung in Höhe von 20.000,00 € aus dem Versäumnisurteil des F. vom 00.00.0000, Az.: N01, nicht mit der Begründung der fehlenden Überlassung einer Forderungsaufstellung zurückzuweisen.
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