Amtsgericht Münster, 2022-08-29, 98 C 1500/22

98 C 1500/22Gericht erster Instanz29.08.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Münster — 98 C 1500/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-08-29

Aktenzeichen: 98 C 1500/22

ECLI: ECLI:DE:AGMS:2022:0829.98C1500.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter am Amtsgericht Kowalski

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die im I-Straße, 48161 Münster gelegenen Mietwohnräumlichkeiten, bestehend aus 4 Zimmern, 1 Küche, 2 Flure, 1 Bad, 1 Toilette, 2 Abstellräume sowie Stellplatz zu räumen und an die Klägerin herauszugeben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können eine Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000 € abwenden.

Der Antrag der Beklagten auf Bewilligung einer Räumungsfrist wird zurückgewiesen.

Der Streitwert wird auf 16.080 € festgesetzt.

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