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5 C 1459/22•Amtsgericht Münster, 2022-08-24, 5 C 1459/22
5 C 1459/22Gericht erster Instanz24.08.2022
Entscheidungsdatum: 2022-08-24
Aktenzeichen: 5 C 1459/22
ECLI: ECLI:DE:AGMS:2022:0824.5C1459.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 388,23 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.07.2022 zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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