Amtsgericht Münster, 2022-07-27, 56 F 68/21

56 F 68/21Gericht erster Instanz27.07.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Münster — 56 F 68/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-07-27

Aktenzeichen: 56 F 68/21

ECLI: ECLI:DE:AGMS:2022:0727.56F68.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht

Tenor

Die am 00.00.0000 vor dem Standesamt Münster unter der Eheregisternummer N06 geschlossene Ehe der Beteiligten wird geschieden.

| | Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Vers. Nr. N07) zugunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe von 1,9911 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto N08 bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, bezogen auf den 00.00.0000, übertragen.

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Vers. Nr. N08) zugunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von 3,8787 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto N07 bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, bezogen auf den 00.00.0000, übertragen.

Ein Ausgleich des Anrechts der Antragstellerin bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskassen Rheinland-Westfalen (Vers. Nr. N03) im Wertausgleich bei der Scheidung findet nicht statt.

Ein Ausgleich des Anrechts der Antragstellerin bei der Sparkasse Münsterland Ost (Vers. Nr. N09) findet nicht statt.

Ausgleichsansprüche nach der Scheidung bleiben vorbehalten. | | --- | --- |

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

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