Amtsgericht Münster, 2022-07-12, 61 C 2676/21

61 C 2676/21Gericht erster Instanz12.07.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Münster — 61 C 2676/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-07-12

Aktenzeichen: 61 C 2676/21

ECLI: ECLI:DE:AGMS:2022:0712.61C2676.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, die Wohnung Nr. E 3.3, N-Straße, Münster, bestehend aus 2 Zimmern, 1 Küche, 1 Diele, 1 Badezimmer, 1 Abstellraum, 1 Balkon, 1 Terrasse, 1 Kellerraum, mit einer Größe von 54,19 qm, zu räumen und an die Klägerin herauszugeben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000,00 € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Beklagten wird eine Räumungsfrist bis zum 31.10.2022 bewilligt.

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