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96 C 1913/21•Amtsgericht Münster, 2022-02-23, 96 C 1913/21
96 C 1913/21Gericht erster Instanz23.02.2022
Entscheidungsdatum: 2022-02-23
Aktenzeichen: 96 C 1913/21
ECLI: ECLI:DE:AGMS:2022:0223.96C1913.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Normen: BGB § 812; BGB 817 S. 2
Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Münster vom 15.12.2021 wird aufrecht erhalten.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.
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