Amtsgericht Münster, 2022-02-23, 96 C 1913/21

96 C 1913/21Gericht erster Instanz23.02.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Münster — 96 C 1913/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-02-23

Aktenzeichen: 96 C 1913/21

ECLI: ECLI:DE:AGMS:2022:0223.96C1913.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Normen: BGB § 812; BGB 817 S. 2

Tenor

Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Münster vom 15.12.2021 wird aufrecht erhalten.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.

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