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5 C 1196/21•Amtsgericht Münster, 2021-10-29, 5 C 1196/21
5 C 1196/21Gericht erster Instanz29.10.2021
Entscheidungsdatum: 2021-10-29
Aktenzeichen: 5 C 1196/21
ECLI: ECLI:DE:AGMS:2021:1029.5C1196.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 627,32 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.11.2020 zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Abtretung der Rückgriffsansprüche des Klägers gegen die Fa. O wegen Überzahlung, nicht sach- und fachgerechter Reparatur – mit Ausnahme originärer Nacherfüllungsansprüche wegen mangelhafter Leistung – und Durchführung nicht erforderlicher Reparaturmaßnahmen aus dem Reparaturvertrag zur Rechnungsnummer 208###.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung gegen sich abwenden, durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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